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Der Sachkundenachweis ist vom Kanton Basel-Land seit dem 01.01.2017 nicht mehr obligatorisch. Man kann ihn aber weiterhin noch auf freiwilliger Basis absolvieren.
Sachkundenachweis (SKN) für Hundehalter nach Art. 68 TSchV (Tierschutzverordnung)
Art. 68 Anforderungen bei der Hundehaltung
- Personen die einen Hund erwerben wollen, müssen vor dem Erwerb einen Sachkundenachweis über ihre Kenntnisse betreffend die Haltung von Hunden und den Umgang mit ihnen erbringen, sofern sie nicht nachweislich schon einen Hund gehalten haben.
- Innerhalb eines Jahres nach Erwerb eines Hundes hat die für die Betreung verwantwortliche Person den Sachkundenachweis zu erbringen, dass der Hund in Alltagssituationen kontrolliert gefürht werden kann. Davon ausgenommen sind Personen mit einer Befähigung als:
a) Ausbilderin oder Ausbilder für Hundehalterinnen oder Hundehalter nach Art. 203
b) Spezialist oder Spezialistin zur Abklärung von Verhaltensauffälligkeiten bei Hunden
Infos für den Theorie-Kurs vor dem Kauf eines Hundes (Folgeseite)
Infos für den Praxis-Kurs nach dem Kauf eines Hundes (Folgeseite)
Der Kurs wird durchgeführt von Denise Stalder, Zulassungsnummer vom Bvet: 08/0012, und von Claudia Oberer, Zulassungsnummer vom Bvet: 08/0010
Falls Sie weitere Informationen (z.B. Kursdaten, Austragungsort, etc.) wünschen, senden Sie uns Ihre Anfrage mittels dem Onlineformular. Danke